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LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Namens im geschäftlichen Verkehr auf Briefköpfen; Möglichkeit der Widerlegung von Tatsachen durch Glaubhaftmachung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Störer als ausschließlich richtiger Adressat einer ...
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 292 Satz 1; ; ZPO § 294; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 936; ; ZPO § 940; ; UWG § 12 Abs. 2; ; BRAO § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsverfügung bei Verwendung des Namens eines ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf Briefkopf
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 07.09.2005 - 17 Ga 53/05
- LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Anspruch auf Schadensersatz wegen Rissen an einem Wohnhaus - Entstehen von …
Auszug aus LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Zwar ist bei einem Unternehmen Störer nicht der weisungsgebundene Arbeitnehmer, sondern der Unternehmer selbst, sofern die Beeinträchtigung auf Weisungen oder deren pflichtwidriges Unterlassen seitens des Unternehmers zurückgeht (vgl. BGH vom 15.12.1978 - V ZR 214/77 - DB 1979, 544 f.). - OLG Stuttgart, 04.08.2005 - 2 U 38/05
Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts mit der Tradition seiner Kanzlei
Auszug aus LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Denn jedenfalls hat der Verfügungskläger das Vorliegen der Voraussetzungen eines Verfügungsgrundes selbst widerlegt (dies ist auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb möglich, vgl. OLG Stuttgart vom 04.08.2005 - 2 U 28/05 - NJW 2005, 3429, 3430).